EU-Umsatzsteuerreform tritt am 01.07.2021 in Kraft!

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Im Zuge des sog. Digitalpakets wird zum 01.07.2021 auf EU-Ebene das Umsatzsteuerrecht reformiert.

Außer Kraft tritt die bisher geltende Versandhandelsregelung, nach der Online-Händler bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Nicht-Unternehmer die Umsatzsteuer grundsätzlich im Wohnsitzland schuldeten und nur bei Überschreitung länderspezifischer Umsatzschwellen im Kalenderjahr der Umsatzsteuerschuld im Zielland unterworfen werden.

In Kraft tritt die sogenannte „Fernverkaufsregelung“, bei welcher Online-Händler bei Lieferungen an Nicht-Unternehmer im EU-Ausland ab Überschreiten einer EU-weit geltenden Umsatzschwelle von 10.000 Euro netto die Umsatzsteuer stets im Zielland nach dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz schulden.

Die 10.000€-Schwelle gilt insgesamt für alle Lieferungen in andere EU-Länder und nicht für jeden einzelnen anderen Mitgliedsstaat individuell.

Lesen Sie hierzu weitere Details bei unserem Partner, der IT RECHT KANZLEI:
https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html

Welche Auswirkungen hat die neue Umsatzsteuer-Schwelle für Shopbetreiber?

Für Shopbetreiber gibt es massive Auswirkungen, falls man B2C Umsätze im EU Ausland generiert und der Schwellwert von Euro 10.000/Kalenderjahr überschritten wird. Der Schwellwert gilt für das gesamte EU-Ausland:

  • Im Shop müssen die MwSt-Schlüssel je Artikel nun auch je LAND hinterlegt werden (z.B. DE: 19%, AT: 20% usw..)
  • Falls die Preisbasis der Artikel Brutto ist, sinken die Margen in manchen Ländern. Idealerweise sollte hier auf Netto umgestellt werden, da sich die Steuer dann immer entsprechend des Länderschlüssels addiert
  • Bei der Rechnungsstellung muss mit dem jew. Länder-MwSt. Schlüssel berechnet werden
  • Die Umsatzsteuer muss im jeweiligen Ziel-Land abgeführt werden (bei hohem Volumen rechnet sich hier ein Dienstleister, der das übernimmt)

Welche Lösung gibt es im CosmoShop für diese Thematik?

Wir stellen Ihnen in unseren Cloudlösungen entsprechende administrative Möglichkeiten zur Verfügung.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Konvertierung Ihrer Brutto-Preise in Netto-Preise (als Preisbasis im Shop). Alle Shopbetreiber von Stand-Alone Shops außerhalb unserer Cloud wenden sich bitte an den zuständigen Projektleiter, damit wir eine individuelle Lösung für Sie bereitstellen können.