Neue Pflichten bei Verbraucherkrediten und Ratenkauf

Mit dieser Mail möchten wir Sie über eine rechtliche Neuerung informieren, welche schon im November in Kraft tritt. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge treten zum 20. November 2026 neue Anforderungen für Verbraucherkredite in Kraft.

Verbraucherkreditrichtlinie 2026: Online-Händler prüft Zahlungsarten wie Rechnungskauf im CosmoShop-Onlineshop

Grundsätzlich können darunter auch Zahlungsaufschübe fallen. Dazu gehört beispielsweise der Kauf auf Rechnung oder auch Finanzierung.

Für Online-Händler gibt es jedoch wichtige Ausnahmen. Der klassische Rechnungskauf sowie viele Factoring-Modelle bleiben von den umfangreichen Anforderungen des Verbraucherkreditrechts ausgenommen. Dabei hängt es davon ab, ob der Payment Provider die Forderung abkauft, oder wie damit umgegangen wird.

Gefordert wird von der EU, dass man Verbraucher im Shop darauf hinweist, dass eine Kreditaufnahme Gebühren kosten kann und zudem per Remindermail erinnert, dass sie den Vertrag auch widerrufen dürfen. All das bezieht sich lediglich auf den B2C-Kontext und ist bei B2B nicht relevant.

Es lohnt sich daher ein genauer Blick auf die eigenen Zahlungsarten. Wer Kunden „Zahlungsaufschübe“ anbietet oder Finanzierungen vermittelt, sollte prüfen, ob die neuen Regelungen greifen und ob Anpassungen nötig sind.

Informieren Sie sich unter folgendem Link über die Änderungen: Beitrag lesen.

Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvan Dolezalek und das Team der CosmoShop GmbH