Neue EU-Richtlinie: Keine Zahlungsgebühren mehr in Onlineshops

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Wichtig für alle Online-Händler: am 13. Januar ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Gebühren für einzelne Zahlungsarten in Onlineshops neu regelt. Shopkunden dürfen seit diesem Zeitpunkt für die Zahlung mit den gängigsten Zahlungsmitteln keine Zahlungsgebühren mehr berechnet werden.

Wer noch Gebühren berechnet, sollte sofort handeln.

Bisher haben viele Onlinehändler, vor allem auch Fluggesellschaften und Reiseunternehmen bei der Bezahlung mit bestimmten Zahlungsarten Gebühren berechnet. Gesetzlich war es seit 3 Jahren so geregelt, dass mindestens eine gängige und zumutbare Bezahlmethode im Ckeck-out ohne zusätzliche Gebühren angeboten werden musste. Jetzt ist es so, dass die meisten Zahlungsarten kostenfrei anzubieten sind. Grundlage dafür ist die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU, die der Bundestag am 01. Juni 2017 mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie”  (ZDUG) umgesetzt hat.

Welche Zahlungsarten sind kostenfrei anzubieten?

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie dürfen für „besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel“ keine Gebühren mehr erhoben werden.
Besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel sind:

  • Überweisung
  • Indirekt auch der Kauf auf Rechnung, da dieser auch per Überweisung beglichen wird
  • Sepa-Lastschrift
  • EC-Kartenzahlungen
  • Kreditkarte (mit Ausnahmen)

Paypal regelt Gebührenfreiheit in den AGB

Gesetzlich sind Gebühren für die Nutzung von PayPal, US-Zahlungsanbieter weiterhin zulässig, obwohl der Bezahldienst viele Millionen Nutzer in Deutschland hat und damit als „gängiges“ Verfahren angesehen werden kann. Praktisch ist das jedoch nicht mehr möglich, denn PayPal hat am 9. Januar 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und es Händlern untersagt, Gebühren für Paypal zu berechnen. Verstößt ein Händler gegen das Verbot, behält sich PayPal das Recht vor, das Konto des Händlers zu sperren.

Natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Mit Firmen wie Lufthansa oder Deutsche Bahn hat PayPal eigene Verträge geschlossen. So können diese Firmen durch Sondervereinbarungen für PayPal-Zahlungen weiterhin Gebühren erheben.

Detaillierte Infos zum Thema Keine Zahlungsgebühren mehr in Onlineshops finden Sie unter https://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.html