Wichtige Informationen zu Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten – Wir wollen informieren!

In einer Welt, die zunehmend digitaler wird, ist die Schaffung barrierefreier Inhalte nicht nur eine nette Geste, sondern eine unabdingbare Notwendigkeit.

Daher möchten wir sie heute zu dem Thema Barrierefreiheit auf Webseiten informieren:

Kürzlich wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten verabschiedet.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Zugänglichkeit im digitalen Raum zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Nutzer gleichermaßen von Online-Inhalten profitieren können. Es enthält verbindliche Richtlinien für Website-Betreiber, um sicherzustellen, dass ihre Online-Plattformen barrierefrei gestaltet sind.

Barrierefreiheitsgesetzt

Mit dem Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) wird digitale Barrierefreiheit ab Juni 2025 auch für Unternehmen verpflichtend.

Bitte beachten Sie die neuen Anforderungen und stellen Sie sicher, dass Ihre Website den Standards entspricht.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft:

  • Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen Produkten sowie Dienstleistungserbringer
  • Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten oder weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.

Hinweise von der IT Recht Kanzlei wg. Kleinunternehmern:
https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-barrierefreiheit-online-shops-bfsg.html

Wir haben ein neues barrierefreies Template entwickelt und möchten daher alle Kunden mit öffentlichen Shops bitten, sich zu informieren, ob eine barrierefreie Oberfläche erforderlich ist.

Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Projektleiter oder kontaktieren Sie uns unter info@cosmoshop.de