Aktuelle Informationen für unsere Kunden

 

Sehr geehrter Geschäftspartner und CosmoShop-Betreiber,

ja ist denn jetzt schon Weihnachten . . . ? Dieser ehemalige Werbeslogan hat natürlich aktuell noch keine Bedeutung. Trotzdem sollten Sie sich schon zeitig über Ihr Shopsystem Gedanken machen: Qualität der Zahlungsanbieter, Versandlogistiker, Social Bookmarks, optische Erscheinung oder die Darstellung Ihrer Produkte sind nur einige Fragen die Sie sich vielleicht stellen sollten.
In unserem heutigen Newsletter geben wir Ihnen etwas Hilfestellung bei der Entscheidung Ihren Shop wieder mal etwas zu „pimpen“. Und natürlich gilt es auch, aktuelle Gesetzesänderungen / Rechtsprechungen zu berücksichtigen und diese ggfls. in Ihrem Shop einfliessen zu lassen. Auch hierzu
wieder ein kurzer Hinweis in dieser Ausgabe.

Wir, das Team vom CosmoShop, wünschen Ihnen nun einen erfolgreichen Start in den Sonnenmonat August und freuen uns mit Ihnen auf weiterhin umsatzstarke Tage.

 

Das Team vom CosmoShop aus München

1. Facebook

 

2. Weihnachten

 

3. Preisunterschiede auf Angebotsseite und Preissuchmaschine

 

 

 

1. CosmoShop goes Social Networks

   

Facebook ist das größte soziale Netzwerk der Welt. Über 500 Millionen Nutzer weltweit sind aktiv auf dieser Plattform. Warum also nicht seine Produkte darüber verbreiten?

 

Manche werden sicherlich das kleine blaue "f" kennen oder den "gefällt mir"- bzw. "I like"-Button. Dieser kann jetzt auch im Shop eingebaut werden. Jeder Besucher der einen Artikel aufruft, hat nun die Möglichkeit, diesen seinen Freunden auf Facebook mitzuteilen und somit zu verbreiten.

 

 

Über die Plugineinstellung sind noch viele weitere Einstellungsmöglichkeiten vorhanden, so können nicht nur diverse Facebook- sondern auch alle anderen Social Bookmarks und Social Networksanpassungen vorgenommen werden.

 

Wenn Sie an dem Plugin für Ihren CosmoShop interessiert sind, schicken Sie eine Anfrage an maucher@zaunz.de für ein unverbindliches Angebot.

 

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2. Fit für Weihnachten?

   

Wie shopanbieter.de schon in Ihrem Blog berichten, sollten so langsam die ersten Vorbereitungen für das Weihnachtsgeschäft getroffen werden. So ist auch dieses mal wieder eine Checkliste über 12 Punkte entstanden, die helfen, den richtigen Anfang dafür zu finden.

Lesen Sie hier den kompletten Artikel sowie die Checkliste für die Weihnachtsplanung:

http://www.shopanbieter.de/news/archives/3406-was-macht-ihre-weihnachtsplanung.html

 

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3. Preisunterschiede auf Angebotsseite und Preissuchmaschine

   

Ein Internethändler, der seine Produkte in Preissuchmaschinen bewirbt, muss die Waren auch im eigenen Shop-System zu dem in der Preissuchmaschine angegebenen Preis anbieten bzw. darauf achten, dass Preisänderungen dort umgehend umgesetzt werden. Dieser Verpflichtung kann sich der Händler auch nicht durch den bei der Preissuchmaschine erscheinenden Zusatz "Alle Angaben ohne Gewähr" entziehen. Passt der Händler eine auf seiner Angebotsseite durchgeführte Preiserhöhung nicht umgehend in der Preissuchmaschine an, handelt er wettbewerbswidrig. Urteil des BGH vom 11.03.2010 I ZR 123/08 Pressemitteilung des BGH

 

Quelle: Legalershop.de.

 

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Da wir in unserer monatlichen Infomail auch über rechtliche Änderungen informieren, können Sie sich leider nicht von diesem Infodienst abmelden.
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