Aktuelle Informationen für unsere Kunden

 

Sehr geehrter Geschäftspartner und CosmoShop-Betreiber,

 

nun geht es wohl, bedingt durch den Ferienbeginn in einigen Bundesländern, in die vermeintlich ruhigere Zeit des Jahres. Damit dem aber so nicht wird, bieten wir Ihnen immer einige Neuigkeiten aus unserer Agentur mit diesem Newsletter an.

Heute möchten wir Ihnen gerne einen Service vorstellen, der, bei genügend Interesse vorausgesetzt, realisiert werden könnte: creditPass

Vielleicht sehen Sie sich die Informationen zu dieser Dienstleistung einmal an genauer an und geben uns dann gerne bei Interesse ein kurze Feedback unter info@cosmoshop.de - - wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.

Schauen Sie doch einfach ab und zu bei den Modulen und Schnittstellen in den Bereichen „Marketing“ oder „Bestellvorgang“ vorbei - sicherlich sind auch für Sie einige Gedankenanstöße für mögliche Neuerungen in Ihrem Shop dabei. Sprechen Sie uns gerne an.

Wir freuen uns nun gemeinsam mit Ihnen auf sonnige Tage und verbleiben mit dem Wunsch nach hervorragenden Geschäften für Sie und Ihre Mitarbeiter

 

Das Team vom CosmoShop aus München

1. CosmoSYNC für Eco verfügbar

 

2. creditPass: Mit umfangreichen Bonitätsprüfungen Zahlungsausfälle vermeiden

 

3. Werbeslogan als Marke eintragungsfähig

 

 

 

1. CosmoSYNC für Eco verfügbar (ab Version 10)

   




Die ERP-Schnittstelle CosmoSYNC verbindet die anpassungsfähige Business Software BüroWARE mit dem leistungsstarken Shopsystem CosmoShop. Alle CosmoShop-Versionen können mit den BüroWARE Produktlinien basic, medium und premium verbunden werden.

Weitere Informationen zu BüroWARE bzw. zur Schnittstelle "CosmoSYNC" erhalten Sie unter:
www.cosmosync.de sowie unter www.softengine.de.

zzgl. Installationspauschale: EURO 99,-
Verfügbar erst ab CosmoShop Eco Version 10 !

 

Bestellen können Sie die neue Schnittstelle direkt in unserem Bestellsystem unter www.cosmoshop.de/bestellung
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!


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2. creditPass:
Mit umfangreichen Bonitätsprüfungen Zahlungsausfälle vermeiden

   

Insbesondere mit den Zahlungsarten Rechnungskauf und elektronisches Lastschriftverfahren, lassen sich laut Studien deutliche Umsatzsteigerungen erreichen, bergen aber auch das Risiko von Zahlungsausfällen. Daher sollte hier grundsätzlich immer eine Bonitätsprüfung vorgeschalten werden. Denn als Faustregel gilt: zu jedem Zehnten sind Negativmerkmale bekannt, bei 80% davon kommt es zu Zahlungsstörungen! Diese Negativmerkmale liegen jedoch auf Datenbanken unterschiedlicher Anbieter verteilt.

creditPass ermöglicht über eine zentrale Schnittstelle den Zugriff auf die verschiedenen renommierten Anbieter von Wirtschaftsinformationen wie bspw. SCHUFA, Bürgel, infoscore, accumio, CEG Creditreform, Deutsche Post, KSV1870, Orell Füssli etc.

Die einzelnen Abfragearten bzw. Anbieter können dabei je nach Bedarf kombiniert werden und ermöglichen somit ein individuelles und höchst effektives Risikomanagement. Stellen Sie sich einfach aus den verschiedenen Personen- und Firmenauskünften, Konten- und KartenChecks, Adressprüfung und –ermittlungen sowie ComplianceChecks je nach Zahlart, Kaufbetrag etc. die passenden Abfrage- und Entscheidungslogiken zusammen! Die Abfragen erfolgen dabei in Echtzeit im Hintergrund eines Bestellvorgangs und stehen derzeit für die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.creditpass.de.

Bei Interesse an einer Anbindung wenden Sie sich bitte an info@cosmoshop.de.

 

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3. Werbeslogan als Marke eintragungsfähig

   

Beispiel: "Vorsprung durch Technik"

Der Eintragung einer Marke steht grundsätzlich nicht entgegen, dass sie aus Zeichen oder Angaben besteht, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marke bezieht, verwendet werden. Eine solche Marke kann daher von den angesprochenen Verkehrskreisen gleichzeitig als Werbeslogan und als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat damit die unter Juristen viel diskutierte Frage entschieden, ob und wann Werbeslogans als Marke registriert werden können. Im Fall des von dem Fahrzeughersteller Audi seit Jahren verwendeten Ausspruchs "Vorsprung durch Technik" hielt es das Gericht für die Unterscheidungskraft des Zeichens für unerheblich, dass es gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst wird, zumal der Slogan eine gewisse Originalität und Prägnanz aufweist, die ihn nach dem langjährigen Gebrauch leicht merkfähig machen. Urteil des EuGH vom 21.10.2009 C-398/08 WRP 2010, 364 GRUR 2010, 228

 

Quelle: Legalershop.de.

 

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