Aktuelle Informationen für unsere Kunden

 

Sehr geehrte Shopbetreiber, liebe Geschäftspartner,

 

es ist ganz aktuell der Zeitpunkt gekommen, an dem wir auf uns einmal richtig stolz sein dürfen, denn wir konnten gemeinsam mit unserem langjährigen Kunden www.baby-markt.de die wohl wichtigste Auszeichnung im deutschsprachigen Raum gewinnen, den „Shop Usability Award 2009“.

Gerne möchten wir Sie auch auf einen neuen Zahlungsmittelanbieter, die Firma Prepaid Services Company, mit dem Produkt „Cash-Ticket“ aufmerksam machen. Bitte lesen Sie sich unsere Informationen zu diesem PrePaid-Zahlungsmittel durch und informieren Sie uns wenn für Ihr Unternehmen/Ihre Produkte Interesse besteht. Gerne realisieren wir dann bei Nachfrage dieses Produkt im CosmoShop für Sie. Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern gute Umsätze an jetzt hoffentlich sonnigen Tagen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

 

Ihr Team vom CosmoShop aus München/Puchheim

1. Bester Shop des Jahres

 

2. Cash Ticket

 

3. AGBs übersetzen

 

 

 

1. BABY-MARKT.de gewinnt den Shop Usability AWARD 2009 als bester Shop des Jahres!

   

Bei der Preisverleihung am 23.06.09 wurden gleich zwei unserer Kunden nominiert.
Mit dabei waren dieses Jahr der notebookakku-versand.com und baby-markt.de Wir freuten uns ausserordentlich, bei der Preisverleihung live auf der Internet World Messe in München, zusammen mit der Shopmanagerin Friederike Lütgenau den Gesamtpreis als bester Shop des Jahres 2009 entgegenzunehmen.
Unter mehr als 400 Teilnehmern aus 11 Kategorien ging baby-markt.de als nutzerfreundlichster Shop hervor.
Frau Lütgenau betonte, dass die hohe Besucherzahl und ständig steigende Bestellquoten nur aufgrund kontinuierlicher Optimierung am Shop (in Zusammenarbeit mit dem Shophersteller CosmoShop) und Ausbau der Logistik möglich gewesen bzw. gesteigert werden konnte. Der begehrte Preis wurde von Shoplupe vergeben und ist mittels einer großen Fachjury, bestehend aus: Ulrich Hafenbradl (GF Trusted Shops), Dominik Grollmann (Chefredakteur Internet World Business), Michael Munz (Madsack Media Lab), Stefan Lein (Google), uvm. nach intensiven Analysen und Auswertungen benannt worden.
Wir gratulieren sehr herzlich und freuen uns mit unserem Kunden!

Lesen Sie [HIER] den gesamten Artikel als PDF.

Nach oben

 

 

 

2. Cash-Ticket für CosmoShop

   

Cash-Ticket ist ein Prepaid-Zahlungsmittel, mit dem Konsumenten in Ihrem Shop bezahlen können.
Wussten Sie, dass die Mehrheit aller Kunden keine Kreditkarten besitzt?
Genau diese Zielgruppe kann jetzt auch zu Ihren Kunden zählen.
Dies bedeutet bequemes Online-Shopping von Zuhause aus und sicheres Bezahlen wie mit Bargeld.

Wie funktioniert Cash-Ticket für den Konsumenten?
Ihr Kunde kauft Cash-Ticket in einer Verkaufsstelle seiner Wahl, wählt beim Bezahlen in Ihrem Webshop Cash-Ticket aus und gibt den 16-stelligen PIN-Code von Cash-Ticket ein. Fertig, schon ist die Zahlung abgeschlossen!


Ihre Vorteile auf einen Blick:

100% Zahlungsgarantie
Cash-Ticket ist ein Prepaid-Zahlungsmittel. Dadurch entstehen keine Zahlungsausfälle und natürlich auch keine Rückabwicklungskosten wie bei Kreditkarten.

Neue Zielgruppen erschließen
Mit Cash-Ticket können Sie neue Kundengruppen gewinnen, die bisher keine Zahlungen im Internet tätigen konnten.

Verringern Sie die Drop out Quote
Keine Kundenverluste während des Zahlungsprozesses.

Umsatzsteigerung
Mit der Einführung von Cash-Ticket in Ihren Webshop steigern Sie ihre Umsätze im Schnitt um 10 bis 20%.

Das beste Angebot:
Entscheiden Sie sich jetzt für Cash-Ticket und zahlen Sie bis 30.9.2009 an Cash-Ticket 0,0 % Marge (danach 2,95 %).


Wie kommen Sie zu Cash-Ticket?
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an uns. Bei ausreichendem Interesse wird eine Schnittstelle zu Cash-Ticket programmiert - somit haben Sie die Gewähr, von Anfang an auf eine weitverbreitete Zahlungsoption zu setzen. Anmeldung und mehr Informationen finden Sie sich hier.

Weitere Infos zu Cash-Ticket finden Sie unter: http://www.cash-ticket.com.

 

Nach oben

 

 

 

3. Müssen AGB und Widerrufsbelehrung übersetzt werden?

   

Wer ins Ausland liefert, muss auch gegenüber seinen ausländischen Verbraucher-Kunden allen Informationspflichten beim Fernabsatzkauf nachkommen. Kann dann ein französischer Käufer dem Internethändler entgegenhalten, er sei gar nicht richtig belehrt worden, weil er kein Deutsch versteht?

Nach § 312 c Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Verbraucher beim Internetverkauf vor der Bestellung klar und verständlich über verschiedene Punkte, unter anderem über sein Widerrufsrecht, zu informieren. Dabei gilt: Ist Deutsch Verhandlungssprache, weil der gesamte Onlineshop in Deutsch gestaltet ist, sind die rechtlichen Informationen ebenfalls nur in deutscher Sprache zu erteilen. Die Informationspflichten sind dann auch gegenüber ausländischen Kunden erfüllt. Ein ausländischer Kunde muss das gegen sich gelten lassen, wenn er in einem deutschen Onlineshop bestellt.

Anderes gilt nur, wenn die Vertragsverhandlungen in fremder Sprache geführt werden, weil der Shop, zum Beispiel die Beschreibung der Waren, mehrsprachig gestaltet ist. Dann sind auch die rechtlichen Informationen in den verschiedenen, konkret angebotenen Sprachen zu geben. Allein die Gestaltung des Shops in englischer Sprache führt also dazu, dass sämtliche Fernabsatz-Informationspflichten auch in englischer Sprache erfolgen müssen!
Gleiches gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist der Shop in Deutsch gestaltet, müssen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen "nur" auf Deutsch formuliert sein. Bei fremdsprachigen Webseiten müssen auch die AGB in die entsprechenden Sprachen übersetzt werden.

 

Quelle: http://www.legalershop.de Frau RA Sabine Heukrodt-Bauer.

 

 

Nach oben

 

 
Da wir in unserer monatlichen Infomail auch über rechtliche Änderungen informieren, können Sie sich leider nicht von diesem Infodienst abmelden.
CosmoShop & CosmoFaktura sind ein Produkt der Zaunz Publishing GmbH.