Aktuelle Informationen für unsere Kunden

 

Sehr geehrte Shopbetreiber, liebe Geschäftspartner,

kaum haben wir die CeBIT 2009 erfolgreich auf unserem Messestand hinter uns gebracht, sind es nur noch knapp drei Wochen bis Ostern. Wir als Shophersteller spüren das immer daran, dass viele unserer Kunden in diesen Tagen nochmals letzte Hand an Ihren Shop für das Ostergeschäft anlegen und uns manchmal ganz schön mit den Zeitvorgaben ins Schwitzen bringen.

Um auch weiterhin für die kommenden eCommerce-Zeiten technisch gut gerüstet zu bleiben, steht demnächst die neueste Version unseres CosmoShops vor ihrem „roll out“. Freuen Sie sich schon jetzt auf die vielen neuen Funktionen und Module, die die unterschiedlichen Versionen beinhalten werden.

Mit diesen neuen Versionen wurde bereits ab sofort auch die Namensgebung geändert – die Version „S“ heißt nun „eSTART“, die Version Lse bekommt den Namen „ePRO“ und aus aus der Version XL wird dann das neue Flagschiff „eMAX“.

Die aktuell erhältlichen Versionen mit gleicher Namensgebung enthalten die neuen Features noch nicht. Der genaue Veröffentlichungstermin wird Ihnen rechtzeitig über diesen Newsletter mitgeteilt. Eine Vororder ist aber ab sofort für Sie möglich – fragen Sie uns gerne danach.

 

Und nun bleibt nur noch der Wunsch nach guten Umsätzen für Sie und Ihr Team übrig, der Sie mit vielen sonnigen Frühlingstagen begleitet soll.


Ihr Team vom CosmoShop aus München/Puchheim

 

1. Zahlungsschnittstelle zu Moneybookers

 

2. eKomi-Modul

 

3. Gewährleistungsklauseln in AGB sind abmahngefährdet

 

 

 

1. Neue Zahlungsschnittstelle zu moneybookers

   

moneybookers ist ein E-Geld-Institut und bietet alle wichtigen nationalen & internationalen Zahlarten aus einer Hand an. Moneybookers bietet seine Bezahlarten in einer einmaligen Art und Weise an:

  • Direkt für den Händler: Als Händler brauchen Sie lediglich einen moneybookers Account um von allen Bezahlarten zu profitieren, ohne dass Sie dafür Einzelverträge abschließen müssen. Es fallen keine Setup-Kosten und monatlichen Gebühren an. Bieten Sie mit minimalem Aufwand alle Kreditkarten (Visa, Mastercard, JCB, American Express, Diners Club) und alle lokalen Bezahloptionen (Lastschrift, Giropay, Sofortüberweisung, Maestro, EPS, Carte Bleue, ...)

  • Direkt für den Kunden: Ihr Kunde kann seine gewünschte Bezahlart auswählen, ohne dass er bereits moneybookers Kunde ist. Auf der Bezahlseite werden ihm alle bekannten Zahlarten angezeigt. Für die Bezahlung ist keine umständliche Registrierungsprozedur notwendig, da die Daten des Endkunden in die Bezahlseite von Moneybookers übergeben werden.

Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

 

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2. Kundenmeinungsmanagement eKomi

   

eKomi zeigt Neukunden auf Ihrem Shop garantiert echte Kundenmeinungen Ihrer Bestandskunden mittels einer Widget Lösung an. Die meisten User kennen dieses Prinzip bereits von Ebay oder Amazon. Der Kunde bekommt nach seiner Bestellung eine eMail von eKomi, in der er dann die Leistung des Shops bewerten kann. Die Kundenbewertung wird nun von eKomi sorgfältig geprüft und freigeschaltet. Im Streitfall unterstützen die eKomi Mediatoren. Zum Schluss können Sie per Widget die Kundenmeinungen auf Ihrem Shop anzeigen lassen.

 

Mehr Informationen bekommen Sie bei eKomi oder per Anfrage bei uns.



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3. Viele Gewährleistungsklauseln in AGBs sind abmahngefährdet

   

In vielen AGBs finden sich falsche oder veraltete Klauseln zur Gewährleistung. Solche Regelungen sind seit dem Inkrafttreten des neuen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) höchst abmahngefährdet.

 

Das Gesetz regelt die Rechte der Käufer für den Fall, dass sie eine mangelhafte Sache geliefert bekommen, sehr genau. So steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, sich eine neue Sache liefern zu lassen oder die mangelhafte reparieren zu lassen. Unter weiteren Voraussetzungen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Zusätzlich hat der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache ohne Mängel zu übereignen (§ 433 Abs. 1 BGB). Dies ist dann der Fall, wenn sich die Sache entweder zur gewöhnlichen Verwendung eignet oder eine vereinbarte Beschaffenheit aufweist (§ 434 BGB). Hat die Kaufsache einen Mangel, stehen dem Kunden die Gewährleistungsrechte zu. Primär ist dabei die Nacherfüllung (Neulieferung oder Reparatur).

 

Lesen Sie den kompletten Artikel auf internetworld.de

 

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